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Mietwagengenehmigungen, Taxikonzessionen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt grundsätzlich der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Die bekannteste Form dieser unternehmerischen Tätigkeit ist der Verkehr mit Taxen (§ 47 PBefG) und Mietwagen (§ 49 PBefG).
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Es gilt die jeweilige Taxi- und Taxitarifordnung.
Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Pkw, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Taxenverkehr sind.

Personen, die ein entsprechendes Unternehmen mit Betriebssitz im Landkreis München gründen wollen, müssen persönlich zuverlässig, finanziell leistungsfähig und fachlich geeignet sein:

Die Fahrzeuge müssen den Anforderungen eines Taxi oder Mietwagen gerecht werden. Sie sind bei der Zulassungsstelle in Grasbrunn/Neukeferloh mit dem Zusatz Taxi oder Mietwagen zuzulassen.

Notwendige Unterlagen

Siehe Merkblatt: 'Erforderliche Nachweise für eine Taxi- bzw. Mietwagengenehmigung'

Kontaktinformationen

Eine Vorsprache im Landratsamt München ist nicht erforderlich.

Gesetzliche Grundlagen

Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)

Entstehende Kosten

Erteilung einer Taxigenehmigung (für das 1. Fahrzeug): 300 €
   + für jedes weitere Fahrzeug: 100 €
Verlängerung einer Genehmigung 1. Fahrzeug: 300 €
   + für jedes weitere Fahrzeug: 100 €
Fahrzeugtausch pro Fahrzeug: 25 €
Berichtigung einer Genehmigungsurkunde: 30 €
Betriebspflichtbefreiung pro Fahrzeug:
1 bis 3 Monate: 50 €
3 bis 6 Monate: 100 €

Erteilung einer Mietwagengenehmigung (für das 1. Fahrzeug): 150 €
   + für jedes weitere Fahrzeug: 50 €
Verlängerung einer Genehmigung 1. Fahrzeug: 150 €
  + für jedes weitere Fahrzeug: 50 €
Fahrzeugtausch pro Fahrzeug: 25 €
Berichtigung einer Genehmigungsurkunde: 30 €
Pro Ausnahmegenehmigung BOKraft pro Fahrzeug: 50 €

Formulare

Dokumente, Merkblätter und Publikationen

Ansprechpartner/-innen

Name Telefon Fax Zimmer
Herr Burghardt 089 / 6221-2598 089 / 6221 44-2598 D 1.05
Herr Haffner 089 / 6221-2600 089 / 6221 44-2600 D 1.06

Dienststelle

Landratsamt München
Sachgebiet 9.5 - Verkehrsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

Telefon: 089 / 6221-0
Fax: 089 / 6221-2503
E-Mail: verkehrsrecht@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr; Donnerstag von 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

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